Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen
Zwecken bis voraussichtlich zum 10. Januar 2020 untersagt. Allerdings
gilt eine Ausnahme für Geschäftsreisende. Auch danach kann es weitere
Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen
geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie
sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten
Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden
Regelungen finden Sie hier:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html.
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auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
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